Seit dem 1. Juli 2021 regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 das Online-Glücksspiel in ganz Deutschland einheitlich. Er hat virtuelle Automatenspiele und Online-Poker erstmals bundesweit erlaubnisfähig gemacht — verbunden mit strengen Auflagen.
Die Kernregeln für virtuelle Automatenspiele
| Höchsteinsatz | 1 € pro Spielrunde |
|---|---|
| Mindestdauer | 5 Sekunden pro Spielrunde, kein Autoplay |
| Einzahlungslimit | 1.000 € pro Monat, anbieterübergreifend |
| Parallelspiel | nicht erlaubt — nur ein Anbieter gleichzeitig |
| Jackpots | progressive Jackpots sind untersagt |
| Sperrsystem | Anbindung an OASIS verpflichtend |
| Aufsicht | Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) |
Werbung
Werbung für Glücksspiel ist erlaubt, aber eingeschränkt: Sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, nicht zur Teilnahme drängen und keine unzutreffenden Gewinnerwartungen wecken. Zwischen 6 und 21 Uhr ist Rundfunk- und Internetwerbung für virtuelle Automatenspiele untersagt.
Was daraus für Sie folgt
Angebote, die höhere Einsätze, schnellere Runden oder größere Boni versprechen, stammen nicht aus dem lizenzierten Markt. Der Unterschied ist also kein Servicemerkmal, sondern ein Hinweis auf fehlende Erlaubnis — siehe legale Online-Casinos erkennen.