Die GGL-Whitelist

Die Whitelist ist das öffentliche Register der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale). Sie führt alle Unternehmen auf, die in Deutschland eine Erlaubnis für Glücksspiel im Internet besitzen — getrennt nach Sportwetten, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen.

Wichtig: Erlaubnis gilt dem Unternehmen, nicht der Marke

Eingetragen ist immer der Erlaubnisinhaber, also die juristische Person. Eine Firma kann mehrere Marken betreiben; die zugehörigen Internetseiten stehen im Eintrag darunter. Prüfen Sie deshalb beides: den Firmennamen aus dem Impressum und die Domain, auf der Sie sich befinden.

So schlagen Sie einen Anbieter nach

  1. Register der GGL öffnen: Übersicht erlaubter Anbieter.
  2. Nach dem Firmennamen aus dem Impressum suchen.
  3. Im Eintrag prüfen, ob die Rubrik „Virtuelle Automatenspiele“ vorhanden ist und die Domain dort gelistet wird.

Die Liste bewegt sich

Erlaubnisse kommen hinzu, laufen aus oder werden widerrufen. Unser Katalog wird regelmäßig gegen das Register abgeglichen; das Datum der letzten Prüfung steht in jedem Testbericht. Maßgeblich ist im Zweifel immer die amtliche Liste, nicht unsere Wiedergabe.

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